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So sind wir auch an Eurer Seite, wenn Ihr im Ausland unterwegs seid und Eure ersten gemeinsamen Abenteuer erlebt: Unser Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit ermöglicht es Euch und Euren mitversicherten Kindern, kostenfrei im Ausland krankenversichert zu sein. Dazu nehmt Ihr lediglich über unsere Online-Geschäftsstelle an einer digitalen Lernplattform mit Reise-Gesundheitstipps teil – und fertig.
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Krankenversicherung im Ausland
Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Informationen im Überblick
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ersetzt in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein. Sie ist auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte bereits aufgedruckt. Mit der EHIC erhalten Sie bei Ihren Reisen vor Ort alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Im Krankheitsfall legen Sie die EHIC einfach beim Vertragsarzt oder in einem Vertragskrankenhaus vor. Nehmen Sie zusätzlich immer Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wie bekomme ich eine EHIC?
Sofern Ihr als Versicherte von uns bereits eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten haben, ist die EHIC auf der Rückseite aufgedruckt. Anderenfalls können Sie die EHIC ganz einfach vor dem Urlaub unter der IKK-Service-Hotline 0681 3876-1000 beantragen – sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
Welche Daten sind auf der EHIC enthalten?
Name
Vorname
Geburtsdatum
Persönliche Kennnummer
Kennnummer der IKK Südwest
Kennnummer der Karte
Ablaufdatum
In welchen europäischen Ländern gilt die EHIC?
Belgien | Montenegro |
Bulgarien | Niederlande |
Dänemark | Norwegen |
Estland | Österreich |
Finnland | Polen |
Frankreich | Portugal |
Griechenland | Rumänien |
Irland | Schweden |
Island | Schweiz |
Italien | Serbien |
Kroatien | Slowakei |
Lettland | Slowenien |
Liechtenstein | Spanien |
Litauen | Tschechische Republik |
Luxemburg | Ungarn |
Malta | Vereinigtes Königreich |
Mazedonien | Zypern (griechischer Teil) |
Gilt die EHIC auch in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in der Türkei?
Nein, in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in der Türkei hat die EHIC keine Gültigkeit. Mit diesen Ländern besteht allerdings ein Sozialversicherungsabkommen, sodass Ihr ganz einfach unter der IKK-Service-Hotline 0681 3876-1000 einen Auslandskrankenschein – auch Anspruchsausweis genannt – beantragen könnt. Dieser wird Euch dann zeitnah zugestellt. Müsst Ihr in diesen Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus, wendet Euch mit Eurem Auslandskrankenschein an die jeweilige Krankenkasse vor Ort. Von der örtlichen Krankenkasse erhaltet Ihr dann einen Berechtigungsschein, den Ihr beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen könnt. Bitte beachtet, dass mit dem genannten Auslandskrankenschein lediglich Notfallleistungen abgedeckt sind, sodass eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung durchaus sinnvoll sein kann. Oder nehmt an unserem Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit teil, um eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu erhalten.
Welche Leistungen kann ich mit der EHIC in Anspruch nehmen?
Der Leistungsumfang und die Leistungsdauer richten sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Bitte berücksichtigt, dass bei Kreuzfahrten besondere Regelungen gelten. Gerne könnt Ihr Euch vor Reiseantritt für weitere Informationen mit uns in Verbindung setzen. Ihr erreicht uns über die IKK-Service-Hotline 0681 3876-1000 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.
Was muss ich im Krankheitsfall beachten?
Am besten informiert Ihr Euch vor Ort über Ärzte in Eurer Nähe. Die Anschrift eines Vertragsarztes könnt Ihr oft an der Rezeption Eures Hotels, bei Eurer Reiseleitung oder der örtlichen Gemeindeverwaltung erfahren. Beim Arzt müsst Ihr dann lediglich Eure EHIC vorlegen. Dieser rechnet alles Weitere mit der ausländischen Krankenkasse und diese wiederum mit der IKK Südwest ab.
Was muss ich vor der Reise beachten?
Es ist möglich, dass die Kostenübernahme durch die ausländische Krankenkasse stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen ist, sodass eine private Auslandsreise-Krankenversicherung oder die Teilnahme an unserem Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit als Ergänzung sinnvoll sein kann.
Sind die Kosten für Medikamente auch durch die EHIC abgedeckt?
Solltet Ihr während Eures Aufenthaltes Medikamente benötigen, stellt Euch der behandelnde Arzt ein Rezept aus. Dieses könnt Ihr zusammen mit Eurer EHIC in der Apotheke vorlegen. In einigen Ländern werden die Kosten der Medikamente nur erstattet, wenn diese auf der dort gültigen Arzneimittelliste stehen.
Was ist zu beachten, wenn ich meine Behandlung vor Ort bezahle?
Unter Umständen müsst Ihr die Kosten für die Behandlung direkt vor Ort bezahlen. Lasst Euch in diesem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Behandlungen und Maßnahmen der Arzt vorgenommen hat. Lassen Euch ebenfalls die Zahlung auf dieser Rechnung von der Arztpraxis quittieren. Möchtet Ihr Euer Geld noch im Reiseland erstattet bekommen, könnt Ihr die Rechnung zusammen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen. Anderenfalls ermittelt die IKK Südwest nach Eurem Urlaub die Höhe des Erstattungsbetrages für Euch.
Bezahlt Ihr den Arzt privat, obwohl Ihr die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen könntet, ist er – genau wie in Deutschland – nicht mehr verpflichtet, nach den Vertragssätzen abzurechnen. Das heißt, der Arzt stellt Euch deutlich höhere Kosten in Rechnung, die die IKK Südwest nicht übernehmen darf.
Nehmt an unserem Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit teil und erhaltet auch im Ausland bestmöglichen Schutz.
Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Die Urlaubsmerkblätter der DVKA enthalten Informationen zum Krankenversicherungsschutz in Eurem Urlaubsland.
Auslandsreise-Krankenversicherung als sinnvolle Ergänzung
Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland können Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass in einigen Ländern – gerade in großen Touristenzentren – Ärzte ausländische Besucher nur auf Privatrechnung behandeln. In anderen Ländern wiederum ist das Netz der zugelassenen Vertragsärzte so weitmaschig, dass bei einer akuten Erkrankung nicht der nächstgelegene Vertragsarzt aufgesucht werden kann. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch bei einer plötzlich notwendigen Krankenhausbehandlung. In diesen Fällen ist eine Behandlung ebenfalls oft nur gegen Privathonorar möglich. Setzt Euch bitte wegen einer anschließenden Kostenerstattung mit uns in Verbindung.
Außerdem ist in verschiedenen Ländern eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt, die wir Euch auch nach Eurer Rückkehr nicht erstatten können. Zudem dürfen die unter Umständen sehr hohen Kosten eines etwa notwendigen Rücktransports aus dem Ausland von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Wir empfehlen daher in jedem Fall, zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Dadurch könnt Ihr Euren Gesundheitsschutz nach den persönlichen Bedürfnissen individuell erweitern und Euch vor finanziellen Mehrbelastungen schützen.